Die Gründung eines Start-ups stellt immer eine gewisse Herausforderung dar. Es bedarf nicht nur der richtigen Motivation und einer sinnvollen Idee. Vielmehr muss sich jeder Gründer sich mit der Zusammenstellung seines Teams und den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Bei der offiziellen Gründung gibt es mehrere Möglichkeiten, die infrage kommen. Welche dies sind und welche Vorteile es dabei gibt, wollen wir in diesem Artikel erläutern.
Das richtige Team
Jedes Unternehmen beginnt mit einem kleinen Kern von Mitarbeitern, die für die ersten erfolgreichen Schritte sorgen. Dementsprechend nimmt dieser Punkt gerade zu Beginn der geschäftlichen Tätigkeit eine wichtige Rolle ein. Erfolgt die Gründung durch eine Einzelperson, ist es ratsam, zunächst einen Vertrauten hinzuzuziehen, um ehrliches Feedback zu erhalten.
Wenn das Unternehmen anschließend wächst, kommen auch mehr Teammitglieder hinzu. Neben der fachlichen Eignung sollten diese von der Persönlichkeit ins Team passen. Dissonanzen sind speziell am Anfang schädlich, da noch kein solides Fundament besteht.
Die Anmeldung des Start-ups
Um ein Start-up regulär anmelden zu können, sind rechtlichen Schritte unumgänglich. Dabei gibt es für Laien einige Hürden zu überspringen, ehe es mit dem Unternehmen so richtig losgehen kann. Dazu gehört auch die Frage nach der passenden Rechtsform für das Start-up. Hier gibt es mehrere Optionen, die sich anhand verschiedener Kriterien unterscheiden.
Es macht beispielsweise einen Unterschied, in welchem Bereich die Gründung erfolgen soll. Die vorhandene Expertise spielt bei der Auswahl ebenfalls eine Rolle. Schließlich hängt auch viel vom mitgebrachten Kapital und den generellen Voraussetzungen ab, die im Vorfeld der Gründung gegeben sind.
Die Gründung einer GmbH
In Deutschland zählt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, zu den beliebtesten Rechtsformen. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der ein bestimmtes Stammkapital mitgebracht werden muss. Wer diese Rechtsform für sein Start-up wählt, kann eine GmbH gründen mit Recht24-7. Hier übernimmt ein Anwalt die Abwicklung aller rechtlichen Anforderungen, sodass die GmbH entstehen kann.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister entsteht die GmbH dann ganz offiziell. Die genauen Details dazu werden anschließend durch die Satzung der GmbH geregelt. Diese hält zum Beispiel die Höhe des Stammkapitals fest. Für das Start-up fallen dabei zunächst einige Kosten für den Notar und die gerichtliche Bestätigung an.
Auch andere Rechtsformen denkbar
Zwar ist die GmbH eine der gängigsten Rechtsformen, die bei Unternehmen zum Einsatz kommen. Dennoch gibt es noch weitere Möglichkeiten, sein Start-up anzumelden. So ist auch eine Unternehmergesellschaft (UG) denkbar. Dabei ist das erforderliche Mindestkapital deutlich geringer als bei der GmbH. Ebenfalls kommt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor (GbR). Hierbei gibt es allerdings eine Haftung der Gesellschafter, die auch für mögliche Investoren gilt.
Wenn bereits Erfahrung aus vorherigen Gründungen besteht und eine generelle Expertise vorliegt, kann eine GmbH & Co KG interessant sein. Hier werden die Kapitalgesellschaft und die Personengesellschaft vereint. Dennoch handelt es sich hierbei um eine etwas komplexere Rechtsform, bei der es dementsprechend einer guten Beratung bedarf.
Unter dem Strich geht es bei den ersten Schritten also darum, Wert auf ein funktionierendes Team und die passende Rechtsform zu legen. Gelingt dies, sind die wichtigsten Hürden auf dem Weg zum Start-up bereits genommen.
Quelle: Recht24