Ob am Ende der Ausbildung oder zur Weiterentwicklung beispielsweise nach der Facharztausbildung: Viele Mediziner:innen führt ihr Weg früher oder später in die eigene Praxis, sei es als Neugründung, in Form einer Gemeinschaftspraxis oder durch eine Übernahme. Zeitgleich mit dem Gründungsvorhaben sind die Kosten für eine Erstausstattung zu kalkulieren.

Zwischen medizinischem Fachbereich und Grundausstattung
Das Feld der Medizin deckt viele Gebiete ab, wobei sich mit dem gewählten Fachgebiet auch maßgeblich die erforderliche Ausstattung ändert. Aus diesem Grund ist eine Praxis-Neugründung im Bereich Radiologie oder Hals-Nasen-Ohren im Regelfall weitaus kostenintensiver als die eines Allgemein- beziehungsweise Hausarztes. Spezialisierte Geräte, die für die tägliche medizinische Arbeit zwangsläufig erforderlich sind, stellen vor allem junge Ärzt:innen vor eine Herausforderung.

Des Weiteren gehört zu jeder Praxis, unabhängig vom gewählten Fachgebiet, eine solide Grundausstattung. Ein Stethoskop sowie eine gewisse technische Ausstattung für die Praxis und alle Mitarbeiter:innen benötigt jeder Arzt/Ärztin, ebenso sind qualitative Einmalhandschuhe unerlässlich. Auch Desinfektionsmittel, Spritzen, Kanülen, Arzneimittel zur Erstversorgung und beispielsweise ein EKG-Gerät finden sich in den meisten Praxen, sofern in dem Fachgebiet damit assoziierte Behandlungen sie erforderlich machen.

Ebenfalls zur Grundausstattung zählt zwangsläufig das Mobiliar der Praxis. Neben dem Bereich der Rezeption sind Behandlungs- sowie Wartezimmer einzurichten. Speziell beim Behandlungszimmer tun sich hinsichtlich der notwendigen Grundausstattung weitere erhebliche Unterschiede auf: Ein HNO-Arzt benötigt eine Reihe von medizinischen Gerätschaften und Möbelstücken, ebenso der Zahnarzt. Bei einem Allgemeinmediziner reichen im Arztzimmer hingegen oftmals schon ein Schreibtisch sowie eine Liege. Aus diesem Grund schließen sich speziell Fachärzte häufiger in Gemeinschaftspraxen zusammen. Hohe Kosten für medizinische Geräte aus dem jeweiligen Fachgebiet lassen sich so untereinander teilen und gemeinsam nutzen, was die Erstinvestitionen ebenso wie laufenden Kosten der Praxis maßgeblich reduziert.

Analyse zur Grundausstattung einer Hausarzt-Praxis
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) führt regelmäßig Erfassungen über die anfallenden Investitionen bei Praxisneugründungen sowie Praxisübernahmen durch. Die Erhebungen der Hausbank vieler Apotheker und Ärzte zeigen nur marginale Unterschiede zwischen den Übernahme- und Gründungskosten, zuletzt bezifferten sich diese für eine Hausarztpraxis in Deutschland auf etwa 150.000 Euro.

Die apoBank führt dazu unter anderem diese Kostenpositionen auf:

  1. Kosten für Modernisierung und Umbau von etwa 6.500 Euro
  2. Anschaffung medizinisch-technischer Geräte, der Einrichtung und dem Inventar: etwa
    105.000 Euro
  3. Betriebsmittelkredite von etwa 35.000 Euro

Wird die Praxis übernommen und unter neuem Namen/Inhaber eröffnet, wird im Regelfall ein Großteil der medizinisch-technischen Ausstattung übernommen. Im Zuge dessen unterteilt der bisherige Praxisinhabende den Wert seiner Praxis in den „ideellen Wert“ sowie den „materiellen Wert“. Zum ideellen Wert zählen Faktoren wie die Patientenkartei, künftige Ertragserwartungen oder beispielsweise die Lage der Praxis. Unter dem Punkt „materieller Wert“ wird konkret die Ausstattung erfasst, wobei zur Ermittlung des Übernahmepreises normalerweise Substanzwerte, Teilproduktionswerte und Wiederbeschaffungswerte miteinander kombiniert werden, um ein sinnvolles Mittel zu errechnen. Dabei ist natürlich zwangsläufig notwendig, den Zustand von medizinischen und technischen Geräten sowie dem Einrichtungsmobiliar zu berücksichtigen.

Individuelle Ausrichtung der Grundausstattung
Zur personellen Grundausstattung zählt die Rezeption, wobei Mediziner:innen mittlerweile nicht mehr zwangsläufig ein eigenes Sekretariat beschäftigen müssen. Wie unser Artikel über Telefon- und Sekretariatsservices (auf dieser Webseite vom 22.2.2021: Für mehr Effizienz und Entlastung im Praxisalltag) zeigt, gewannen diese zuletzt stärker an Bedeutung, auch aufgrund mangelnder Fachkräfte in einigen Regionen Deutschlands.
Hilfe bekommen angehende Niedergelassene in allen Teilen Deutschlands. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV betreibt in der Bundesrepublik das Portal „Lass dich nieder!“, welches sich speziell mit den Herausforderungen, Hürden und deren erfolgreichen Bewältigung bei einer Praxisgründung beschäftigt. Ebenfalls dort listet die KBV eine regelmäßig aktualisierte Auswahl an verschiedenen Fördermitteln und -programmen der einzelnen Bundesländer auf. Speziell in ländlichen und/oder strukturschwachen Regionen versuchen die Länder mittlerweile bereits seit vielen Jahren Mediziner:innen zu einer Niederlassung zu bewegen, indem sie günstige Kredite oder nicht rückzahlfähige Zuschüsse anbieten.

Finanzierung der Praxisausstattung
Ob Übernahme oder Erwerb und Neueröffnung: Mediziner:innen müssen im Regelfall kein Eigenkapital einbringen, wenn sie sich niederlassen. Aufgrund des robusten wirtschaftlichen Ausblicks sowie relativ einfach zu kalkulierenden Einnahmen finanzieren Banken die Praxisniederlassung normalerweise sogar in Form einer Vollfinanzierung. Auch auf den medizinischen Sektor spezialisierte Banken, wie beispielsweise die erwähnte apoBank, kooperieren mit Mediziner:innen, um diesen den Schritt in die Selbständigkeit zu ermöglichen.
Beachten Sie: Ob für spezialisierte medizinisch-technische Geräte, allgemeine Betriebsmittel oder Mobiliar, im Regelfall müssen Sie die von den Ländern zur Verfügung gestellten Fördermittel vorab beantragen!
Im weitesten Sinne zählen außerdem auch immaterielle Werte zur Grundausstattung, was in der neu eröffneten Arztpraxis das medizinische Personal (mitsamt den dadurch anfallenden Personalkosten) ebenso wie beruflich bedingte, zwangsläufig notwendige Versicherungen sind. Diese lassen sich zwar nicht materiell abbilden, sind aufgrund ihrer Notwendigkeit aber ebenfalls Teil der Grundausstattung.

Fazit: Detaillierte Businesspläne helfen Selbständigen
Aufgrund des hohen Kapitaleinsatzes sowie den umfangreichen Anschaffungen im Zuge einer Praxiseröffnung sollten selbstständige Mediziner:innen sowohl für geldgebende Banken als auch zur eigenen Übersicht einen detaillierten Businessplan anfertigen. Dieser stellt sicher, dass keine Punkte in Vergessenheit geraten – und die Praxiseröffnung mit vollständigem Inventar und einer strukturierten Organisation von Anfang an überzeugt.

Quelle Starbuero, Quelle Bild: Toa Heftiba/Unsplash