Gesundheits-Apps liegen schon seit einiger Zeit voll im Trend. Außerdem sind Medizin-Apps, also Anwendungen mit medizinischem Zweck etwa für Diabetes- oder Tinnitus-Patienten, mittlerweile auf Rezept erhältlich. Gerade für Unternehmen, die sich auf solche Apps konzentrieren, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Allerdings müssen die Unternehmen auch einige Hürden nehmen.

Diese Unterschiede gibt es

Das Interesse an Gesundheits-Apps ist riesig und der Markt wächst stetig. Die Spezialisierung auf Gesundheits-Apps bringt für Unternehmen daher interessante Perspektiven mit sich. Allerdings sind Apps rund um Gesundheit und Wohlbefinden nicht alle gleich. Es lässt sich daher zwischen folgenden App-Angeboten unterscheiden:

* Lifestyle-Apps aus dem Gesundheitsbereich sind etwa Ernährungs- und Bewegungs-Apps und Fitnesstracker. Sie helfen Nutzern dabei, sich im Alltag gesundheitsbewusster zu verhalten.

* Serviceorientierte Gesundheits-Apps sind Anwendungen, die Nutzer an die Einnahme von Medikamenten oder Mitteln, die das Wohlbefinden verbessern, erinnern. Zudem können solche Apps etwa den Impfstatus überwachen oder an Arzttermine und Früherkennungsuntersuchungen erinnern. Oftmals werden solche Apps direkt von den Krankenkassen angeboten und können von Mitgliedern kostenfrei genutzt werden. Medizinische Apps dienen der Diagnose von Erkrankungen oder können die Therapie vorhandener Krankheiten begleiten. Sie helfen etwa bei der Auswertung von Blutzuckerwerten oder Ähnlichem.

Für Unternehmen besonders interessant sind dabei „echte“ medizinische Apps. Da es sich bei ihnen aber um Medizinprodukte handelt, müssen gesetzlichen Bestimmungen beachtet und höheren Anforderungen erfüllt werden, um solche Apps erfolgreich anbieten zu können.

Medizin-Apps auf Rezept

Seit Inkrafttreten des sogenannten „Digitale Versorgungs-Gesetzes“ (DVG) ist es möglich, dass bestimmte Medizin- und Gesundheits-Apps als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte gelten. Solche Apps gelten dann als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), deren Kosten die Krankenkasse übernimmt. Zu den aktuell bereits verfügbaren DiGA zählen etwa Anwendungen zur Behandlung von Tinnitus, Angststörungen, Rückenschmerzen oder Depressionen.

Anwender und Anbieter solcher Apps müssen jedoch beachten, dass die Kosten von Anwendungen nur dann von der Krankenkasse übernommen werden können, wenn:
-die entsprechende App durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in die DiGA-Liste aufgenommen worden ist.
– die Nutzung der zugelassenen App durch einen behandelnden Arzt verordnet wurde und
– eine begründete Diagnose für die Nutzung der App vorliegt.

In vielen Fällen können Gesundheits- und medizinische Apps aber auch dann kostenfrei bezogen werden, wenn die Nutzung nicht von einem Arzt verordnet worden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Gesundheits-App mit vorheriger Genehmigung der eigenen Krankenkasse bezogen wird (Selektivvertrag). Um die Genehmigung zu erhalten, ist es jedoch regelmäßig erforderlich, eine entsprechende Indikation zu belegen – also nachzuweisen, welche notwendigen therapeutischen Maßnahmen Grund für die Nutzung sind.

Unternehmen, die medizinische Apps oder Gesundheitsanwendungen anbieten, stehen hingegen vor einer anderen Herausforderung:

Zum einen müssen ihre medizinischen Apps mit einem CE-Zeichen versehen sein. Zum anderen müssen sich Anbieter darum bemühen, dass ihre Apps als Medizinprodukte anerkannt werden. Nur dann übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die App-Nutzung. Damit eine Anerkennung erfolgen kann müssen App-Anbieter einen entsprechenden Antrag auf Prüfung beim BfArM stellen. Anschließend wird die Anwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in das „Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen.

Nach der Aufnahme durchlaufen die Apps eine einjährige Testphase. Während der Testphase übernehmen die Krankenkassen die Kosten der App-Nutzung – allerdings müssen App-Anbieter während des Testzeitraums beweisen, dass ihre App tatsächlich zu einer verbesserten medizinischen Versorgung der Anwender beiträgt. Gelingt der Nachweis, wird die App dauerhaft als Medizinprodukt anerkannt.

So erhalten Nutzer eine Medizin-App aus dem DiGA-Verzeichnis

Um eine App aus dem DiGA-Verzeichnis kostenfrei nutzen zu können, muss die Anwendung durch Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verschrieben werden. Das entsprechende Rezept können Versicherungsnehmer bei ihrer Krankenkasse einreichen. Im Gegenzug erhalten sie von ihrer Krankenkasse einen Code, der es ermöglicht, die entsprechende App kostenfrei herunterladen. Anschließend kann die App genutzt werden, um etwa medizinisch notwendiges Abnehmen (schließlich leiden immer mehr Menschen unter Adipositas), die Diabetes-Behandlung und vieles mehr zu begleiten.

Welche Qualitätskriterien müssen Medizin-Apps erfüllen?

Prinzipiell gibt es derzeit keine einheitlichen Qualitätskriterien, an die sich Anbieter von Gesundheits-Apps halten müssen. Zwingend vorgeschrieben Angaben zum Einsatzgebiet, der Zweckbestimmung sowie zu den Grenzen und Nutzergruppen für Gesundheits-Apps gibt es derzeit nicht. Das gilt zumindest für solche Apps, die zwar aus dem Gesundheitsbereich stammen, nicht aber als Medizinprodukte angeboten werden. Anbieter solcher „einfachen“ Gesundheits-Apps sind in ihrem Angebot vergleichsweise frei – können aber auch nicht auf eine Übernahme der App-Kosten durch die Krankenkassen der Nutzer und damit auf keine Empfehlung ihrer Anwendungen durch Ärzte rechnen.

Lediglich diejenigen, die sich um eine Aufnahme ihrer App in das DiGA-Verzeichnis des BfArM und damit um eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen bemühen, können auf den „Vertrieb“ ihrer Apps durch niedergelassene Ärzte hoffen. Damit das möglich wird, muss sich die Gesundheitsanwendungen allerdings etwa auf die Bereiche Herz- und Kreislauf, Psyche und Migräne oder etwa Muskeln, Knochen und Gelenke fokussieren und sowohl einen medizinischen Nutzen als auch eine hohe technische Qualität aufweisen.