Patienten können sich per webbasiertem Video-Call durch einen Arzt beraten lassen? Ist denn das erlaubt? Wenn man seine Grenzen kennt und ein paar Eckpunkte beachtet: sehr wohl! Das beweist das Lübecker Startup Patientus mit seiner Online-Video-Sprechstunde.

Screenshot: Startseite der Patientus-Website

Warum?

Damit Patienten in Fällen, in denen es Sinn ergibt, nicht persönlich zum Arzt müssen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Arzt für den Patienten nicht gut erreichbar ist, wenn es um ein Kennenlerngespräch oder eine allgemeine Beratungsanfrage geht, oder wenn ein Arzt mit einem ihm bekannten Patienten einen Befund besprechen will, ohne dass eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Wie?

Ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient zu ersetzen, ist eine große Herausforderung. Daher hat Patientus sich für das Modell der Video-Sprechstunde entschieden, sodass der Arzt nicht nur die Stimme, sondern auch Mimik und Gestik seines Gegenübers wahrnehmen und interpretieren kann. Patientus will mit seinem Angebot eine sinnvolle Ergänzung, keineswegs aber Ersatz für den persönlichen Arztbesuch sein.

Was?

Über die eigene Website bietet Patientus für Patienten eine Arztsuche an, die derzeit ca. 100 Ärzte umfasst.  Der Nutzer findet seinen Arzt durch die Festlegung der Fachrichtung, des Ortes oder des Arztnamens; alternativ steht ihm eine Kartensuche zur Verfügung. Anschließend wählt der Patient einen Arzt aus, sieht in einem Kalender die verfügbaren Sprechstunden-Termine und kann anschließend einen Termin buchen – und zwar kostenpflichtig zu einer Gebühr, die durch den Arzt festgelegt wurde (beispielsweise 30 Euro für eine 20-minütige Sprechstunde).

Das Startup bietet drei Arten von Sprechstunden an, die mit der telemedizinischen Gesetzgebung konform sind: eine Informations-Sprechstunde als Erstgespräch oder zur Auskunft über alternative Behandlungswege; eine Bestandspatienten-Sprechstunde, um beispielsweise kontinuierliche Kontrolltermine bei chronisch Kranken durchzuführen; sowie eine Zweitmeinungs-Sprechstunde, um Patienten Sicherheit bei Therapie-Entscheidungen zu geben. Denn auch für Patientus gilt: Eine Beratung und Diagnosestellung ausschließlich über telemedizinische Verfahren ist in Deutschland nicht erlaubt.

Screenshot: Patientus

Ärzten bietet Patientus umfangreiche Tools an, um das Angebot bestmöglich nutzen zu können. Nach Buchung des kostenpflichtigen Arzttarifs erhält dieser ein Arztprofil auf der Patientus-Website, ein Terminvergabe-Tool, welches der Arzt auch auf seiner eigenen Praxiswebsite einbinden kann sowie die Nutzung des Patientus-Arztprofils als eigene Praxiswebsite.

Das Geschäftsmodell

Die Nutzung der von Patientus bereitgestellten Infrastruktur ist für die Patienten kostenlos, allerdings zahlen diese eine vom Arzt festgelegte Gebühr für die Video-Sprechstunde. Patientus selbst finanziert sich über eine monatliche Gebühr von 189 Euro (derzeit werden Kontingente für 99 Euro monatlich angeboten) und argumentiert diesen Preis über den Direktvergleich mit einen Branchenbuch-Eintrag. Patientus kündigt an, die eigene Plattform ab dem 1. Juli 2015 für alle Ärzte zu öffnen und dann auch günstigere Einsteiger-Tarife anzubieten.

Rechtsform

Hinter dem Startup Patientus steht die gleichnamige Patientus GmbH mit Sitz in Lübeck und Geschäftsführer Nicolas Schulwitz.

Das Gründerteam

Bereits 2011 begann das Patientus-Gründerteam Jonathan von Gratkowski (XING), Christo Stoyanov (XING) und Nicolas Schulwitz (XING) mit der Konzipierung und Entwicklung einer Kommunikationslösung für den Medizinsektor.


Schau dir Patientus genauer an: www.patientus.de | Facebook | Twitter

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