Neue Pflegebegutachtung hat Praxistest bestanden
Seit einem Jahr sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) umgesetzt. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
Im nächsten Schritt kommt es darauf an, die Versorgung im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterzuentwickeln. „Dies gilt für alle Pflegeformen, ob ambulant oder stationär, in neuen Wohnformen und bei ergänzenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten. In allen Bereichen sind weitere Aktivitäten aller Akteure notwendig, um mit bedarfsgerechten Angeboten die Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen zu stärken und ihre Selbstständigkeit soweit als möglich zu erhalten“, erläutert Pick.
Zentrale Ergebnisse der Pflegebegutachtung 2017 im Überblick: https://www.mds-ev.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/2018-01-18.html.