KI-Inhalte sind häufig schwer zu erkennen. Neue Kennzeichnungen sollen Orientierung geben, bieten aber keine Garantie für die Echtheit eines Inhalts. Der TÜV-Verband erklärt, was die Hinweise bedeuten und wie sich Bilder, Videos und Texte im Alltag überprüfen lassen.
Wie schwer KI-Inhalte im Alltag zu erkennen sind, zeigt die ChatGPT-Umfrage des TÜV-Verbands. Neun von zehn (91 Prozent) Befragten geben an, dass generative KI die Unterscheidung zwischen echten und manipulierten Inhalten erschwert. Und gut jede:r zweite (51 Prozent) hielt KI-generierte Inhalte schon einmal für echt. Seit dem 2. August 2026 sorgen neue Transparenzpflichten des europäischen AI Acts für mehr Klarheit. Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Kennzeichnung: verständlich für Nutzer, lesbar für Maschinen
Damit Nutzer:innen besser erkennen können, wie KI bei einem Inhalt eingesetzt wurde, stellt die EU-Kommission drei freiwillig nutzbare Symbole für KI-generierte und veränderte Inhalte bereit:
- „Basic AI Icon“ („Grundlegendes KI-Symbol“) weist allgemein darauf hin, dass KI an der Erstellung eines kennzeichnungspflichtigen Inhalts beteiligt war. Eine weiterführende Information kann erklären, wie die KI eingesetzt wurde, beispielsweise zur Erzeugung einzelner Stimmen in einem Video.
- „Fully AI-Generated “ („vollständig KI-generiert“) kennzeichnet komplett künstlich erzeugte Inhalte, zum Beispiel Bilder oder Videos einer Person, die in Wirklichkeit gar nicht existiert.
- „Partially AI-Modified “ („teilweise mit KI verändert“) zeigt an, dass ein bestehender Inhalt zum Teil mit KI verändert wurde. So kann in einer realen Videoaufnahme das Gesicht einer Person ausgetauscht oder ihre Stimme so verändert werden, dass sie scheinbar eine andere Aussage trifft
Die Nutzung der Icons ist zwar freiwillig, die gesetzlichen Transparenzpflichten aber nicht. Entscheidend ist, dass die Hinweise klar sind und spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung des Inhalts zu sehen oder zu hören sind. Die Kennzeichnungen müssen zudem Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Der EU-Verhaltenskodex macht auch konkrete Vorschläge zur Gestaltung und Platzierung von Labels. Bei Bildern sollten sie direkt am Motiv zu sehen sein, bei Videos und Audiodateien spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts eingeblendet beziehungsweise hörbar gemacht werden. Chatbots müssen schon beim Start des Gesprächs offenlegen, dass die Antworten von einer KI stammen. Damit auch Menschen mit Einschränkungen die Hinweise erfassen können, könnten gut erkennbare Kontraste, Bildbeschreibungen oder akustische Informationen geeignete Maßnahmen sein.
Nicht jeder Einsatz von KI muss vollständig offengelegt werden. Bei Texten entscheidet die redaktionelle Kontrolle. Prüft und überarbeitet eine Redaktion inhaltlich einen KI-generierten Beitrag und verantwortet dessen Veröffentlichung, ist kein KI-Hinweis notwendig. Dient KI lediglich der unterstützenden Standardbearbeitung und verändert den Inhalt nicht wesentlich, ist auch keine maschinenlesbare Markierung erforderlich, etwa bei der automatischen KI-Optimierungsfunktion für Smartphone-Fotos. Wichtig dabei ist, dass die KI den Inhalt nicht grundlegend verändert. Wer KI rein privat nutzt, muss seine Inhalte ebenfalls nicht kennzeichnen.
Weiterführende Info hier (TÜV).