Mehr Konsistenz und Planbarkeit im DiGA-Zulassungsverfahren
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 gibt es Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, als neue Versorgungsangebote. Mehr als 30 DiGA wurden mittlerweile in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen. Doch das Zulassungsverfahren stellt die Hersteller vor immer neue Herausforderungen. Zuletzt gab es kaum Neuaufnahmen, hingegen stieg die Zahl der Streichungen. Für viele DiGA-Hersteller wird eine Streichung aus dem Verzeichnis zum Existenzrisiko: Die meisten verfügen nicht über ausreichend Mittel, langwierige und kostenintensive Widerspruchs- und Klageverfahren zu überbrücken. Die Folgen sind Entlassungen von Mitarbeitenden oder gar Insolvenzen.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) aus Berlin sieht Nachbesserungsbedarf im Bewertungsverfahren und hat dazu ein aktuelles Positionspapier veröffentlicht (hier).