„Hey, Sie da dahinten rechts. Haben Sie die Nummer 37? Kommen Sie bitte mit!“


Wussten Sie schon, dass gemäß der Datenschutz-Grundverordnung die Arzthelferinnen Patienten im vollen Wartezimmer nicht mehr mit ihrem Klarnamen aufrufen dürfen? Der fällt nämlich unter Datenschutz, da sonst unbefugte Dritte die vertrauliche Information erhalten, wer sich hinter diesem Gesicht verbirgt. Das die DSGVO noch viel schlimmere Auswirkungen haben kann, zeigt die folgende Geschichte auf.

Kann ich Ihren Mann sprechen?

Martin Müller-Lehmann, Vertriebsleiter eines mittelständischen Unternehmens befindet sich gerade auf einer einwöchigen Dienstreise in Berlin. Abends verspürt er ein unangenehmes Ziehen im rechten Backenzahn unten. Er beschließt, sich gleich am nächsten Morgen einen Termin bei einem Zahnarzt in der Nähe seines Hotels zu holen.

Leider weiß er nicht, dass gerade eine Woche vorher eine große Schulungskampagne für die Umsetzung der DSGVO in Zahnarztpraxen stattgefunden hat.

„Hier Gemeinschaftspraxis Dr. Rotermund und Partner. Guten Morgen. Was kann ich für Sie tun?“ – „Müller-Lehmann hier. Ich brauche dringend einen Behandlungstermin bei Ihnen wegen akuter Zahnschmerzen.“ Sicherheitshalber erwähnt er gleich, dass er privatversichert ist. „Herr Müller-Lehmann, Sie waren noch nicht bei uns. Da Sie ein Erstkontakt sind, muss ich Sie zunächst über den Datenschutz informieren, bevor ich Ihre Daten aufnehme.“

Es folgt nun eine längere Litanei anhand einer Checkliste mit den erforderlichen Informationen gemäß DSGVO. Nach drei Minuten gelingt es ihm endlich, den Redeschwall zu unterbrechen.
„Hören Sie auf damit. Ich will doch nur einen Termin bei Ihnen.“ – „Tut mir leid, aber bevor wir Sie aufnehmen, muss ich Ihnen laut unserer DSGVO -Verfahrensanweisung die Datenschutz-Patienteninformationen mitteilen.“

Nach weiteren drei Minuten kennt Müller-Lehmann die Namen der verantwortlichen Ärzte, des Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Person für Beschwerden bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Berlin inklusive Adresse und Telefonnummer.
„Sind Sie jetzt endlich fertig? Wann kann ich bei ihnen vorbeikommen?“ – „Einen Augenblick bitte, ich muss Sie noch über die zehnjährige Aufbewahrungsfrist ihrer Daten nach §9 Musterberufsordnung Ärzte und §603f Bürgerliches Gesetzbuch aufklären.“

Entnervt legt Müller-Lehmann auf. Er holt sich bei der nahegelegenen Apotheke eine große Packung Schmerzmittel und ruft seine Hauszahnärztin Dr. Manuela Mangold wegen eines Termins direkt nach seiner Rückkehr an. Als DSGVO-bekannter Patient erhält er hier gleich für Montagmittag einen Behandlungstermin.

Das war ein großer Fehler, denn diese Aktion wird nun sein Eheleben entscheidend beeinflussen. Dem Personal von Dr. Mangold wurde bei der DSGVO-Schulung eingebläut, auf keinem Fall dritten Personen am Telefon vertrauliche Daten mitzuteilen. Die Mitteilung einer notwendigen ärztlichen Behandlung fällt unter diesen Datenschutz. Und so nimmt das Unglück seinen Lauf…

Am Freitagmorgen stellt Mangolds Sprechstundenhilfe fest, dass wegen eines Terminausfalls der Patient Müller-Lehmann besser schon zwei Stunden früher erscheinen sollte. Sie ruft bei ihm zu Hause an. Frau Müller-Lehmann meldet sich:
„Guten Morgen. Mein Name ist Karina Kubinaya. Kann ich bitte Ihren Mann sprechen?“ – „Mein Mann? Warum? Worum geht es denn?“ – „Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich muss mit Ihrem Mann sprechen.“ – „Wie bitte? Wer sind Sie denn überhaupt?“ – „Karina Kubinaya, wie ich schon sagte.“ – „Sagt mir garnichts. Was wollen Sie von ihm?“ – „Das darf ich nur Ihrem Mann sagen.“ – „Kann er Sie zurückrufen?“ – „Nein, ich kann Ihnen die Telefonnummer leider nicht mitteilen.“ – „So so. Ist ja hochinteressant. Wissen Sie was? Der ist nicht da und damit tschüss!“

Verärgert beendet Frau Müller-Lehmann das mysteriöse Gespräch. Am späten Nachmittag kommt erneut ein Anruf mit unterdrückter Telefonnummer herein.
„Guten Tag. Hier ist Aishe Abakay. Ich muss dringend mit Ihrem Mann sprechen.“ – „Wer ist da? Und was soll das?“ …

Der Ablauf dieses Telefonats ist fast identisch mit dem morgigen Anruf. Frau Müller-Lehmann ist fassungslos. Was hat ihr Mann da bloß angestellt? Dienstreise, pah!

Am Samstagmorgen unternimmt eine Assistentin von Dr. Mangold einen letzten Versuch.
„Guten Morgen, mein Name ist Serena Schwarz. Kann ich bitte dringend mit Ihrem Mann sprechen?“ – „Soso, meine Liebe. Noch eine also. Sie wollen mir auch nicht sagen, weswegen und wer Sie überhaupt sind. Wissen Sie was? Sie können meinen Mann behalten! Tschüss!“

Samstagabend kommt Martin Müller-Lehmann erschöpft von seiner Dienstreise nach Hause. Am Kühlschrank hängt ein Zettel: „Ich bin wieder zu meiner Mutter gezogen. Werde glücklich mit deinen Schlampen. Du hörst von meinem Anwalt.“

Quelle: Manfred Kindler