Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) legt mit seinem jüngsten DiGA-Report eine detaillierte und fundierte Analyse zur Entwicklung des Marktes und der gegenwärtigen Rahmenbedingungen für DiGA in Deutschland
vor. Der Report vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2024 baut auf dem ersten DiGA-Report des SVDGV vom Januar 2024 auf. Im vierten Jahr in Folge verzeichnet der DiGA-Markt hierzulande ein zweistelliges Wachstum. Inzwischen konnten fast eine Million Mal Menschen in Deutschland von einer evidenzbasierten, digitalen Therapie profitieren. Trotz dieser grundsätzlich positiven Entwicklung stehen dem DiGA-Konzept nach wie vor einige Hindernisse im Weg.

Die Ergebnisse des Reports zeigen, wie sich digitale Therapieoptionen fest in der Versorgung etabliert haben

Wachsende Vielfalt: Zum Stichtag 31. Dezember 2024 führte das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 59 DiGA. – 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Im vierten Jahr stehen mehr dauerhaft als vorläufig gelistete DiGA zur Verfügung. Über zwei Drittel der zunächst vorläufig ins BfArM-Verzeichnis aufgenommenen DiGA sind
inzwischen dauerhaft gelistet.

Wachsende DiGA-Inanspruchnahme: Seit der Einführung der DiGA im Herbst 2020 bis zum 31. Dezember 2024 wurden rund 870.000 DiGA-Freischaltcodes eingelöst. Bis zum Stichtag des ersten Reports (30. September 2023) waren es noch 374.377 eingelöste Freischaltcodes. Im Vergleich zu den vorhergehenden drei Jahren hat sich damit die Anzahl eingelöster
Freischaltcodes in den letzten 15 Monaten des Berichtszeitraums mehr als verdoppelt. Das heißt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zweiten DiGA-Reports werden fast eine Million Mal Patient:innen mit digitalen Therapieoptionen versorgt.

Nachhaltiges DiGA-Wachstum: Auch im vierten Jahr wächst der DiGA-Markt mit einer beachtlichen, zweistelligen Wachstumsrate. So wurden von Oktober 2023 bis 1. September 2024 rund 375.000 Freischaltcodes eingelöst – ein Plus von circa 80 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres mit etwa 209.000 eingelösten Freischaltcodes.

Pro und Contra?

Der SVDGV macht in seinem DiGA-Report konkrete Verbesserungsvorschläge. Dazu gehören der vereinfachte Zugang für Patient:innen genauso wie der Abbau von bürokratischen Hemmnissen, die gerade junge und innovative DiGA-Unternehmen unverhältnismäßig belasten. Wichtig ist zudem, Patient:innen und Behandler:innen mit den Möglichkeiten von DiGA vertrauter zu machen. Schließlich geht es darum, das DiGA-Konzept weiterzuentwickeln und als dritten Versorgungssektor fest zu verankern.

Ebenfalls erschienen ist ein DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands (Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Bericht) gemäß § 33a Absatz 6 SGB V, Berichtszeitraum: 01.09.2020-31.12.2024), auf den der SVDGV Stellung genommen hat. Er kann hier gelesen werden.