In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 500.000 Fälle von schweren Arzneimittel-Wechselwirkungen. Häufig sind diese vermeidbar. Den Ärzten fehlt häufig der Überblick, welche Medikamente ein Patient oder eine Patientin wirklich nimmt. Seit dem 1. April 2017 sind Ärzte deshalb verpflichtet, ihren Patienten, und dies sind circa 20 Millionen, den „bundeseinheitlichen Medikationsplan“ auszustellen. Das Problem: Zu wenig Menschen wissen davon.

Dazu herrscht große Unsicherheit unter denjenigen, die schon mal davon gehört haben: Wofür der Plan? Braucht es das wirklich? Wie funktioniert er? Wer hat Anspruch?

In einer Infografik hat das Startup MyTherapy die wichtigsten Fakten zum Plan aufbereitet – einfach und anschaulich, um gleichermaßen Heilberufler und interessierte Laien zu erreichen. Diese ist zu finden unter: https://ox.hosteurope.de/ajax/mail?action=attachment&session=f88e30315cdf41c799cae1af615ab97d&folder=default0%2FINBOX&id=2015&attachment=2&save=0&filter=1

 

Was ist die gesetzliche Grundlage für den Medikationsplan?

Nach § 31a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) haben solche Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, die gleichzeitig mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente über einen Zeitraum von 28 Tagen einnehmen müssen. Damit ist der Medikationsplan eine der ersten verwirklichten Maßnahmen des im Dezember 2015 verabschiedeten „E-Health Gesetz“.

Wer bekommt einen Medikationsplan?

Wer regelmäßig drei oder mehr Medikamente einnimmt, bekommt den bundeseinheitlichen Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt. Dieser ist ebenfalls zur Aktualisierung Ihres Plans verpflichtet, falls sich etwas an Ihrer Medikation ändert. Zusätzlich kann Ihr Facharzt den Plan ergänzen, indem er den sog. Datamatrix-Code (häufig auch „QR-Code“ genannt) auf ihrem Medikationsplan einliest. Anschließend kann er den Plan am PC aktualisieren und die neue Fassung ausdrucken. Apotheken hilft der Medikationsplan, Wechselwirkungen zu erkennen. Auf Wunsch des Patienten können auch Apotheken den Medikationsplan erweitern – beispielsweise um verschreibungsfreie Medikamente wie Ibuprofen. Denn auch nicht verordnungspflichtige Medikamente können mit anderen Arzneimitteln Wechselwirkungen haben.

MyTherapy_Medikationsplan_Scan

Gibt es den Medikationsplan nur auf Papier oder auch als App?

Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird zunächst nur auf Papier ausgestellt. Mit MyTherapy (für Android und iOS) gibt es eine App zum bundeseinheitlichen Medikationsplan: Sie bietet eine Übersicht über Ihre Medikamente und hilft dabei, keine Einnahme zu verpassen.

 

Aktuelle News von der conhIT – der führenden Health-IT-Messe in Deutschland

Eine spannende Erweiterung des Medikationsplans mit einer Ergänzung um Bilder für noch mehr Patientensicherheit ist zur Zeit in Diskussion. Hersteller, Verantwortliche und Ministerium entscheiden hoffentlich bald darüber. Auf der conhIT stellte Dosing folgende Variante vor, die besonders älteren Patienten, aber auch dem Personal oder Angehörigen helfen kann, bei der Medikation nichts zu verwechseln.

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Quelle Text und Bilder: myTherapy und Mirjam Bauer