Das Cluster Medizin.NRW legt ein Rechtsgutachten zur Eignung von E-Signaturen in der Universitätsmedizin vor. Dieses zeigt: E-Signatur-Tools können rechtssicher eingesetzt werden und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Die Ergebnisse des Gutachtens liefern eine ideale Grundlage für die Digitalisierung von Vertragsprozessen, beispielsweise im Kontext klinischer Studien.
Dieser Einsatz könnte nun Vertragsprozesse für klinische Studien merklich beschleunigen. Denn für diese sind – selbst innerhalb einer Einrichtung – oft Mitzeichnungen von vielen Akteur:innen notwendig: aus Rektorat, Dekanat und Fakultäten. Oft werden sie bisher händisch im Original ausgeführt. E-Signaturen können den Prozess deutlich verschlanken.
In dem von einer namhaften Beratungsagentur erstellten und von Medizin.NRW vorgelegten Gutachten werden exemplarisch drei E-Signatur-Tools auf ihre rechtliche Konformität, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit hin geprüft. Das Ergebnis: Alle drei entsprechen den rechtlichen Anforderungen für eine digitale Unterschrift im universitätsmedizinischen Bereich und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Dies gilt sowohl für Vertragsprozesse innerhalb einer Universitätsklinik als auch für Verträge mit externen Einrichtungen. Unterschiede existieren in der Nutzerfreundlichkeit der Tools, was für die Akzeptanz und Effizienz in der Anwendung bedeutsam ist. Eine Empfehlung wurde von den Autorinnen und Autoren bewusst vermieden, um den Institutionen die Flexibilität zu geben, das für sie passendste Tool zu wählen.