In Kürze dürfen Ärzt*innen erste vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistete Gesundheits-Apps verschreiben. Möglich wird die Verordnung der „DiGAs“ durch das Digitale-Versorgung-Gesetz. Dem stehen 42 Prozent der Ärzteschaft positiv und 48 Prozent zumindest teilweise offen gegenüber. Allerdings fühlen sich 56 Prozent schlecht für die Beratung rund um die Apps gewappnet. Das geht aus einer Umfrage der Barmer unter 1.000 Ärztinnen und Ärzten von März bis Mai dieses Jahres hervor.

„Gesundheits-Apps können dazu beitragen, die Versorgung der Patient*innen deutlich zu verbessern. Jedoch müssen sich die Rahmenbedingungen noch stärker am ärztlichen Versorgungsalltag orientieren. Die Ärzt*innen müssen schnell und einfach die passende App mit dem größtmöglichen Nutzen verordnen können“, so der Barmer-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Christoph Straub.

Ärzte erwarten Informationen zu Apps

Laut Umfrage wünschen sich 74 Prozent der Befragten einen Überblick über das bestehende App-Angebot. „Um eine Gesundheits-App einschätzen und einsetzen zu können, sind kurze Steckbriefe mit allen relevanten Fakten hilfreich. Ein Pilotprojekt mit einer digitalen Toolbox enthält elf Gesundheits-Apps“, so Straub. Die Apps seien von Ärzt*innen und ausgewählt und mit Flyern versehen worden. Damit seien die Apps unkompliziert einsetzbar.

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Bisher wenige Nachfragen nach Gesundheits-Apps

Zum Zeitpunkt der Umfrage sei das Interesse an den Apps noch gering gewesen. So seien 47 Prozent der Ärzt*innen nie danach gefragt worden. „Sobald die ersten Apps erstattungsfähig sind, wird die Nachfrage ansteigen. Die Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sollten der Ärzteschaft daher noch einmal verstärkt Informationen zu Gesundheits-Apps bereitstellen“, sagt Straub. Darüber hinaus solle das BfArM einen Steckbrief je Anwendung als Download bereithalten.

Quelle: Barmer