Die Einführung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist wertvoll für die Versorgung von Pflegebedürftigen, entlastet aber auch die Pflegefachkräfte. Mit digitalen Technologien soll die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Fachkräften verbessert – und das Pflegepersonal sowohl pflegerisch als auch organisatorisch entlastet werden.

Für die Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und für die Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis wird ein neues Verfahren geschaffen, das sich am „pflegerischen Nutzen“ messen lassen sollen. Dafür gibt es allerdings bisher keine einheitliche und allgemeingültige Definition.

Aus diesem Grund haben sich Experten im Bereich Pflegeinnovation zusammengeschlossen und sieben Thesen mit Anregungen sowie Vorschlägen für die Definition des pflegerischen Nutzens von DiPA erarbeitet. Durch das Papier sollen die politischen Verantwortlichen angeregt werden, die jetzige Ausgestaltung der DiPA zu überarbeiten.

Quelle: ZD.B Themenplattform Digitale Gesundheit / Medizin