Lange Wartezeiten und hohe Selbstbehalte sind zwei zentrale Kritikpunkte am deutschen Gesundheitssystem – wie auch in vielen anderen Ländern innerhalb der EU. Wer beispielsweise als gesetzlich Krankenversicherter für seinen Zahnersatz nicht gleich eine Rechnung in Höhe eines Gebrauchtwagens bezahlen will, sucht seit einigen Jahren vermehrt den Arzt in einem Nachbarland auf. Laut einer Studie der Internationalen Hochschule Bad Honnef – Bonn können sich 55% der Deutschen vorstellen, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. So kann man einen Termin bei einem Spezialisten innerhalb weniger Tage bekommen, während man in Deutschland mitunter deutlich länger warten muss. Weitere Gründe sind seltene und komplexe Krankheitsbilder, die einen erfahrenen Spezialisten erfordern, der seinen Sitz nicht in Deutschland hat, sowie der eigene Wohnsitz in Grenznähe. Gerade in ländlichen Regionen ist der Gang zum Arzt ins Nachbarland dann sogar oft kürzer.

Patientenmobilität in der EU – die Behandlung im Ausland

Die Organisation und Kostenerstattung ist durch die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität, die 2013 in Kraft trat, noch einfacher geworden: Jeder EU-Bürger hat das Recht nicht nur auf spontane, sondern auch geplante medizinische Behandlungen in anderen Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz. Am beliebtesten sind Reha-Maßnahmen und Kuren sowie Zahn- und Augenbehandlungen. Als Faustregel gilt dabei, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe übernimmt, die auch im Inland bei gleichwertiger Behandlung anfallen würden. Es ist allerdings ratsam, vor jeder geplanten Auslandsbehandlung Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen und abzuklären, welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen und wie hoch die Kostenerstattung ist. Während der Patient in der Theorie also zwei Optionen hat, vorab einen Kostenplan mit der Krankenkasse festzulegen oder nach der Behandlung die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen, sollte wenn möglich immer zur ersten Option gegriffen werden. Im Falle von Zahnersatz ist sogar ein vorab erstellter Heil- und Kostenplan vorgeschrieben.

Die freie Arztwahl – wie findet man den richtigen Arzt?

Im Rahmen der Richtlinie zur Patientenmobilität wurden nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eingerichtet. Dort erhalten Patienten Informationen und Formulare zu Gesundheitsleistungen im Ausland. Trotzdem bleibt es dem Patienten selbst überlassen, für welchen Arzt oder welche Klinik er sich entscheidet. Je nach Krankheitsbild müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Grundsätzlich gilt aber in jedem Fall, dass der Arzt, für den der Patient sich entscheidet, über ein Höchstmaß an Erfahrung auf dem entsprechenden medizinischen Feld verfügen sollte. Darüber hinaus ist von Vorteil, wenn es keine Sprachbarriere zwischen Arzt und Patient gibt. Eine vertrauensvolle Kommunikation bildet den Grundstein für ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis – auch oder gerade bei einer Behandlung im Ausland. Ein guter Indikator für die Qualität der Arbeit ist auch das verwendete Material. So kooperieren beispielsweise viele Zahnärzte mit deutschen Herstellern.

Dr. Sophie Chung, Ärztin und Gründerin von Qunomedical, kennt die Schwierigkeiten, denen sich Patienten vor einer Behandlung im Ausland gegenüber sehen. Selbst in Deutschland ist es für den medizinischen Laien eine Herausforderung, in der Zahl von Ärzten einen erfahrenen Spezialisten zu erkennen. Aus diesem Wissen heraus gründete sie 2015 Qunomedical. Das Unternehmen prüft auf der Grundlage eines medizinischen Qualitätsalgorithmus Kliniken und Ärzte auf der ganzen Welt. Neben der Ausbildung, absolvierten Weiterbildung und der Anzahl durchgeführter Behandlungen steht für Qunomedical auch die zwischenmenschliche Behandlung des Patienten auf dem Prüfstand. Die besten Ärzte und Kliniken werden auf der Plattform gelistet, sodass der Patient eine unabhängige Informationsgrundlage hat. Darüber hinaus unterstützen die Gesundheitsmanager Patienten kostenlos bei der Planung und Durchführung der Reisen.

Quelle: Qunomedical