Im offiziellen DiGA Verzeichnis befinden sich aktuell 56 Apps auf Rezept. Der Neuzugang der GAIA AG wurde am 28. Oktober 2024 dauerhaft in die BfArM-Liste aufgenommen. Mit somnovia steht Menschen mit Schlafstörungen eine nicht-medikamentöse, interaktive Therapie zur Verfügung. Sie enthält evidenzbasierte und leitlinienkonforme Inhalte und basiert auf der kognitiven Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I).
Im Rahmen eines virtuellen Dialoges schafft somnovia für die Nutzer:innen ein empathisches Gegenüber, leitet sie durch personalisierte Lektionen und bindet sie aktiv in den therapeutischen Prozess ein. Patient:innen lernen beispielsweise, einem individuell abgestimmten Schlaf-Wach-Rhythmus zu folgen, mit störenden bzw. ablenkenden Gedanken umzugehen oder sich mit Hilfe von Entspannungstechniken in einen entspannten Zustand zu bringen. All das macht die neue Schlaftherapie zu einer natürlichen und nachhaltigen Behandlungsoption, die für Betroffene immer und überall verfügbar ist.
Mehr als 18 Prozent der Nutzer:innen von somnovia erreichen bereits nach drei Monaten eine Remission der Schlafstörungssymptome.
Indikationen: F51.0 (Nichtorganische Schlafstörungen), G47.0 (Ein- und Durchschlafstörungen), PZN 19642882; weitere Informationen unter www.somnovia.de und https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis/02097.