Der Referentenenwurf des DVG steht, zahlreiche Organisationen und Kassen äusserten sich bereits dazu. Wir haben einige Fakten und Anmerkungen zusammengestellt:

VdigG:

Der Verband digitale Gesundheit (VdigG) nennt das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung, allerdings mit vielen offenen Fragen. Wichtige Fragen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems werden behandelt: Für digitale Produkte werden Nutzenbewertung sowie Erstattungsregularien für die GKV-Regelversorgung eingeführt, telemedizinische Anwendungen sollen vereinfacht angeboten werden. Ferner soll ein Anschluss von Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgen.

„Mit dem DVG wird ein wichtiges Signal für die Gesundheitswirtschaft, auch im internationalen Umfeld gesetzt“, so die VdigG-Vorsitzende Ulrike Scholderer. „Viele der Regelungen weisen in die richtige Richtung. Ob allerdings die Übertragung der AMNOG-Systematik auf digitale Gesundheitsanwendungen dem Innovationsgeist wirklich gerecht wird, sollte diskutiert werden. Außerdem kommt der Aspekt der Systemtransparenz gegenüber Startups und Leistungserbringern immer noch zu kurz. Der VdigG wird sich daher zeitnah mit eigenen Positionen in die Debatte einbringen“, so Scholderer abschließend.

DAK:

Die DAK-Gesundheitskasse begrüßt den Entwurf (wie die meisten Krankenkassen) für das DGV als wichtigen Schritt, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voran zu bringen. “Dieses Gesetz stellt den Nutzen für Patienten konsequent in den Mittelpunkt. Patienten werden digitale Lösungen künftig schneller und umfassender nutzen können als heute”, kommentiert Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, den Entwurf. „Der Gesetzentwurf setzt richtige Akzente, da er gesetzlichen Krankenkassen mehr Möglichkeiten für die Neu- und Weiterentwicklung von digitalen Versorgungsangeboten für ihre Versicherten einräumt.“

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen vor: So sollen beispielsweise der Ausbau der Telematikinfrastruktur vorangetrieben, die Anwendung von Telemedizin gestärkt und ein neues Verfahren zur Übertragung digitaler Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung etabliert werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt damit den Weg zu einer schnelleren Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent fort. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden Krankenkassen erstmals gesetzlich verpflichtet, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu entwickeln. Im Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist die Einführung eines elektronischen Rezepts (eRezept) vorgesehen.

Wir sind gespannt, wie schnell die vielen Gesetze und Regelungen tatsächlich umgesetzt werden, doch Gesundheitsminister Spahn legt ein recht rasantes Tempo vor …