Mittlerweile gibt es 20 „Apps auf Rezept“  auf der Liste beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die kurz „DiGA“ genannten digitalen Anwendungen sorgen seit gut einem Jahr für viel Diskussion im Gesundheitsmarkt. Einige sind darüber erfreut, andere eher enttäuscht … aus vielerlei Gründen. Zwar gibt es diese digitalen, vom Arzt verschriebenen und von den Kassen finanzierten Angebote bislang nur in Deutschland und sonst keinem weiteren EU-Land,  doch ihre Anzahl ist noch relativ gering und der Nutzen nicht gleicht evidenzbasiert nachgewiesen. So gibt es Apps, die erst vorläufig ins Verzeichnis aufgenommen sind. Endgültig aufgenommen wurden erst fünf: deprexis, elevida somnio, velibra und vorvida.

Insgesamt reichten bislang 84 Hersteller Anträge für DiGA ein, doch 38 Unternehmen zogen diese zurück, weil das BfArM Mängel feststellte. Oft begründeten die Prüfer die Mängel mit einem unzureichenden Evaluationskonzept oder der Aufbereitung des Studiendesigns. Die Wirksamkeit einer vorläufigen App sollte im ersten Jahr der Anwendung bewiesen werden, bei endgültig aufgenommenen DiGA muss die Studie bereits abgeschlossen sein.

Die endgültige Finanzierung ist auch noch nicht geklärt, manche Kassen halten die Anwendungen für zu teuer bzw. wollen keine Finanzspritze für Start-ups sein. Doch erst nach einem Jahr, also im Herbst 2021, zwölf Monate nach den ersten Listeneinträgen werden Preise bekannt gegeben. So bleibt also noch einiges an den Rahmenbedingungen zu tun.

Die Anwendung Nr. 20 ist übrigens Mawendo mit Trainingsprogrammen, Videos, Gesundheitsinformationen und Dokumentationsmöglichkeiten rund um die Erkrankung der Kniescheibe / Patella. Für die Webanwendung werden die Programme mit spezifischen Übungen und Trainingsphasen konkret auf die Erkrankten abgestimmt, damit diese selbstständig trainieren können.