Wird ein Mensch zum Pflegefall, ist das allein schon schlimm genug. Doch dazu kommen enorme Kosten für die Pflege. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Pflegeversicherung eingeführt. Dadurch wird ein Teil der Kosten aufgefangen, doch längst nicht alles. Der Unterhalt für einen Platz im Pflegeheim liegt im Durchschnitt bei circa 3.500 Euro im Monat. Das Pflegegeld deckt dabei nicht einmal die Hälfte dieser Kosten.

Die restlichen Kosten übernimmt die pflegebedürftige Person selbst, doch dazu reicht das Einkommen in der Regel nicht aus. Um diese Lücke zu schließen, empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Hierzu stehen drei verschiedene Modelle zur Auswahl: die Pflegekostenversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung.

Die Pflegeversicherung des Staates beinhaltet ein Pflegegeld, das durch die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad festgelegt ist. Bei privaten Pflegeversicherungen gibt es Unterschiede. Die Pflegerenten- und die Pflegekostenversicherung sind eng mit Klassifizierung der Pflegegrade verbunden, nur die Pflegetagegeldversicherung stellt hier eine Ausnahme dar. Das zuvor im Vertrag vereinbarte Tagegeld wird im Leistungsfall gezahlt. So wird die Versorgungslücke im Pflegefall ideal geschlossen. Dies ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er diese Form der privaten Pflegezusatzversicherung fördert, wenn die Versicherung selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Daneben ist auch die Förderung durch den Staat genau festgelegt. Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten verwendete private Pflegezusatzversicherung.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Pflegeversicherung.