Es ist ein gutes Jahr vergangen, seit auf dem Deutschen Ärztetag die Entscheidung zur Änderung des sogenannten Fernbehandlungsverbots fiel, das in § 7 Abs. 4 MBO-Ä geregelt ist. „Fernarzt“ hat die Entwicklung des Telemedizinmarktes im letzten Jahr intensiv beobachtet.

Noch ist der Markt klein, aber wir werden signifikantes Wachstum sehen

Seit April 2018 werden in der Regulatorik grundlegende Voraussetzungen für Telemedizinanbieter geschaffen. Damit telemedizinische Lösungen in der breiten Masse jedoch wahrgenommen und genutzt werden, braucht es entsprechende Produkte. „Auch wenn die Nutzerzahlen erster Pilotprojekte bisher noch überschaubar sind, erwaren wir ein starkes Wachstum im Markt. Bis 2025 werden wahrscheinlich mehr als zehn Prozent aller Arztkontakte über telemedizinische Modelle oder Plattformen erfolgen.“

In anderen Ländern hat die Telemedizin beachtliche Anteile am Gesamtvolumen der Behandlungen. Dazu müssen Patienten allerdings überzeugt werden. Diese nutzen digitale Gesundheitsangebote, wenn sie einen Mehrwert erkennen und dieses ihr Leben als Patient erleichtert. Nur wenn die Gesundheitslösungen kundenzentriert gestaltet sind, haben sie eine Chance, zu einem festen Bestandteil im Alltag der Patienten zu werden. Und sie müssen entsprechende Angebote kennen.

Digital Health ist als Teilbereich des Gesundheitswesens anerkannt

Nach der Aufhebung des Fernbehandlungsverbots hat die WHO im April diesen Jahres eine Leitlinie zur Umsetzung einer universell zugänglichen Gesundheitsversorgung herausgebracht. Ferner hat im Mai das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zum Digitalen Versorgung Gesetz (DVG) veröffentlicht. Für den Gesundheitsmarkt sind diese Entwicklungen, unter Vorbehalt der Umsetzung des Gesetzes, in verhältnismäßig kurzer Zeit geschehen. Sie zeigen, dass das Thema Digital Health immer mehr Aufmerksamkeit bekommt, auch in Gremien von Ärzten und Krankenkassen und in der Politik. Insbesondere der Gesetzesentwurf ist ein progressiver Schritt hin zu einer digital gestützten Patientenversorgung, der sehr zu begrüßen ist (siehe auch hier).

Die im Gesetzesentwurf enthaltene Anpassung des § 9 im Heilmittelwerbegesetz zum Werbeverbot für Fernbehandlung ist ein wichtiges Signal. Denn solange telemedizinische Behandlungen nicht beworben werden dürfen, können die meisten Patienten gar nicht wissen, dass es die Möglichkeit überhaupt gibt. Die Anpassung wird definitiv frischen Wind in den Gesundheitsmarkt bringen.

Ein weiteres positives Zeichen enthält der Entwurf mit der Ermutigung der Krankenkassen zur Förderung digitaler Innovationen. Danach können Krankenkassen künftig bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven in Kapitalbeteiligungen für die Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen anlegen. Spannend ist auch der mögliche Ansatz, neue Gesundheitslösungen in Kooperation mit Dritten, wie Startup-Unternehmen, zu entwickeln.

Zuletzt dürfen digitale Gesundheitsanwendungen künftig vom Arzt verschrieben werden. Für einige Health-Startups heisst das, dass sie generellen Zugang zur Regelversorgung von Patienten erhalten können. Die Anwendungen müssen als Medizinprodukt anerkannt werden und einem noch zu definierenden Standard für digitale Anwendungen entsprechen. Das verdeutlicht das zunehmende Bewusstsein für technisch-medizinische Lösungen als Ergänzung zu klassischen Behandlungsmethoden.

Digitalisierung wird niemals den Arzt ersetzen

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Medizin wird häufig das Bild des “Roboterarztes” gezeichnet. Es steht außer Frage, dass sich der Arztberuf in den nächsten Jahren verändern wird und muss –  mit Blick auf die demographische Entwicklung nicht nur in Deutschland. Das bedeutet nicht, dass der Arzt durch die Digitalisierung langfristig ersetzt wird. Die Telemedizin erleichtert die Arbeit und schafft mehr Zeit für wichtige Fälle. Und das ist die im Kern sehr “undigitale” Komponente von Digital Health: Der direkte Arzt-Patienten-Kontakt in den Situationen, in denen es wirklich einen Unterschied macht. Ob dieser persönlich, per Telefon, asynchron über Fragebögen, über Chat oder Video stattfindet – der Kanal an sich wird die Kompetenz des Arztes nicht mindern. Auf den sinnvollen Einsatz der Hilfsmittel kommt es an.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Politik und der vielen Beteiligten zieht Fernarzt ein positives Fazit. Jeder kleine Schritt in Richtung eines modernen, digitalen Gesundheitswesens kann am Ende eine Erleichterung für Patienten, aber auch Ärzte und Pflegepersonal bedeuten. Doch dafür braucht es Mut, Vertrauen und einen Blick über den Tellerrand.

Quelle: Florian Tonner, Geschäftsführer von Fernarzt.com