von M. Bönig (vitabook.de)

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Immer mehr Deutsche wünschen sich eine bessere, lückenlose medizinische Versorgung und sind daher auch gewillt, digitale Angebote ihrer behandelnden Ärzte und Apotheker anzunehmen. Grund hierfür sind nicht nur die eher schlechte Versorgung in ländlichen Regionen und die langen Wartezeiten bei Fachärzten, sondern vielmehr die allgemeine Erkenntnis, dass die sogenannte Internetmedizin einen echten Vorteil mit sich bringen kann. Zum Beispiel haben„Wearables“ – kleine digitale Helfer zur Selbstvermessung, gekoppelt mit dem Internet, schon Einzug in unseren Alltag gehalten. Ob in Form einer Smartwatch, eines Fitnessarmbands, Bewegungstrackern oder sonstigen Meßgeräten. Wir sind immer und überall connected; miteinander und vor allem: mit unserer Fitness oder besser gesagt unserer Gesundheit.

Vernetzung

Ziel der meisten, sogenannten eHealth-Lösungen für Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Pflegedienste ist die Vernetzung aller Beteiligten mit dem Patienten.

Die elektronische Gesundheitskarte und ihre angedachten Zusatzfunktionen sollen hier künftig den gewünschten und notwendigen Informationsaustausch zwischen den involvierten Leistungserbringern und dem Patienten sicherstellen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Seit dem 1. Januar 2015 ist die neue Karte für gesetzlich Versicherte Pflicht. Auf ihr sind das Bild des Versicherten, sowie Name, Alter und Anschrift zu sehen. Diese grundsätzlichen Stammdaten des Patienten stellen noch keinen Fortschritt zur alten Gesundheitskarte dar. In Zukunft sollen jedoch wichtige Informationen, wie Notfalldaten, Medikation und eventuell auch die Bereitschaft zur Organspende auf ihr festgehalten werden.

Bisher ist das anvisierte Leistungsspektrum der elektronischen Gesundheitskarte aber noch ein frommer Wunsch. Geplante Testphasen wurden mehrfach verschoben, Liefertermine der Industrie für Produkte der Gesundheitskarte, wie z. B. Konnektoren für den Ausbau der Datenautobahn nicht eingehalten und Milliarden verschlungen. So erklärt es sich, dass die digitale Marktwirtschaft mit ihren eHealth-Lösungen an denen der Bundesregierung in Lichtgeschwindigkeit vorbeischnellt.

Die digitale Patientenakte

Ein digitales Gesundheitskonto, dass alle behandelnden Ärzte verknüpft, Apotheker und Pflegeprofis einbindet und zudem von einem Patienten eigenverantwortlich geführt werden kann, erleichtert nicht nur allen Beteiligten die Dokumentation einer Krankengeschichte, sondern kann vor allem Leben retten.

Pro Jahr sterben etwa 20.000 Menschen durch Medikamentenunverträglichkeiten. Eine mitunter vermeidbare Todesursache, wenn die entsprechenden Hinweise den behandelnden Ärzten im Notfall verfügbar gemacht werden können.

Eine allumfassende Lösung bietet das Portal vitabook.de an. Der Nutzer kann sich eine eigene, digitale Patientenakte erstellen, indem er sich mit seinen Ärzten – alle deutschen, niedergelassenen Ärzte sind zu finden – vernetzt, seine favorisierte Apotheke vor Ort auswählt, Stamm-, sowie Notfalldaten angibt und festlegt, wer diese Informationen einsehen darf. Zudem kann er sich Befunde von den behandelnden Medizinern direkt in seinen Account laden lassen, sofern er dies möchte. Auch bereits vorhandene Dokumente, wie Impfpässe, Organspendeausweise, Röntgenbilder, Arztbriefe und vieles mehr können in die Patientenakte geladen werden und ermöglichen dem Nutzer somit eine übersichtliche Dokumentation der eigenen Krankengeschichte. Aufkommenden Fragen, zum Beispiel innerhalb einer Anamnese, kann er durch einen Blick in seinen Account schnell begegnen und erspart sich und seinen Ärzten unnötige Doppeluntersuchungen und auch Zeit, die schließlich in das persönliche Gespräch mit dem Arzt investiert besser investiert ist.

Auch wenn es um die Einheitlichkeit von Medikationsplänen geht, hat vitabook eine Lösung gefunden. Das digitale Gesundheitskonto birgt auch die Option, sich gemeinsam mit dem Hausarzt, sowie der ausgewählten Apotheke einen Medikationsplan erstellen zu lassen. Wird in diesem von einer beteiligtem Person eine Änderung vorgenommen, synchronisiert sich der Plan an allen notwendigen Stellen: beim Hausarzt, welcher die Verwaltungshoheit inne hat, dem Apotheker, natürlich dem Patienten und ggf. dem Pflegeprofi, der die Arznei verabreicht., sofern es sich um einen Pflegebedürftigen handelt. Alle ziehen an einem Strang mit einem Ziel: Fehlmedikationen zu vermeiden.

Auch mit dieser ganzheitlichen Strategie zieht hier das Konzept der Wirtschaft schon jetzt an der Bundesregierung vorbei – ein ähnliches Konzept ist von oberster Ebene für frühestens 2016 vorgesehen.

Notfall-QR-Code

Eine bisher in Deutschland alternativlose Innovation auf dem Gebiet der eHealth-Angebote ist auch der Notfall-QR-Code. Hierbei handelt es sich um einen Sicherheitscode, der im Set als Schlüsselanhänger zusammen mit einem Sticker für die Frontscheibe des PKWs ausgegeben wird. In Notsituationen wünschen sich Ärzte häufig, schneller an lebensrettende Informationen zu kommen. Liegt eine Penicillinallergie vor? Sonstige Unverträglichkeiten? Ist der Verunglückte eventuell chronisch krank? Trägt er ein Implantat? All diese Daten können, sofern sie vorher im vitabook-Gesundheitskonto eingetragen wurden, durch den QR-Code Ersthelfern, Rettungskräften und Notärzten sofort verfügbar gemacht werden. Welche der angegebenen Daten im schlimmsten Fall für Dritte sichtbar sein sollen, entscheidet einzig der Nutzer.

Datenschutz

Was passiert mit den Daten? Wer kann sie wirklich einsehen? Sind sie ausreichend geschützt? Die Frage nach dem Datenschutz treibt gerade in Bezug auf eine digitale Patientenakte die Skeptiker um. Die Sicherung der Daten ist das Totschlagargument, wenn es darum geht jegliche Innovationen auf digitaler Ebene im Keim zu ersticken. Doch was steht dem entgegen? Der Patientenschutz. Muss dieser nicht mindestens genauso stark gewichtet werden?

Jeder Patient hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Er allein muss über die Datengewalt verfügen und entscheiden, ob und wer was einsehen darf. Diese Maxime hat sich auch vitabook auf die Fahnen geschrieben und versteht sich als Patientenrechtler. Ausschließlich der Nutzer der Patientenakte hat Zugriff auf seine Daten und kann diese auch jederzeit wieder löschen. Zudem steht es ihm frei, ob er seine Ärzte oder eine Apotheke dazu legitimiert entsprechende Datensätze einzusehen. Eine durch den Patienten verfügte Freigabe dient hier nur dem Zweck, die medizinische Versorgung in Abstimmung aller involvierten Ärzte optimal zu gewährleisten und die Kommunikation zu zwischen allen Beteiligten zu verbessern. Gesichert werden die Daten nach deutschen Richtlinien auf einem deutschen Server in einem Hochsicherheitszentrum in Hamburg. Sie verlassen das Land zu keinem Zeitpunkt. Weniger Skepsis herrscht bei der Nutzung von Online-Banking, dabei folgen die Regeln der Datensicherung einem identischen Prinzip.

Die allgemeine Empfindung ist jedoch scheinbar, dass die Daten über die eigenen Einkommensverhältnisse weniger sensibel sind, als die zur Gesundheit. Das will nicht so richtig einleuchten, wenn man bedenkt, dass die sichere Speicherung der Vitaldaten nur einen Zweck verfolgt: nämlich den, einen selbstbestimmten, mündigen Patienten zuzulassen.