Eine neue Patientengeneration und die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung stellen das Gesundheitssystem in Deutschland vor neue Herausforderungen.

Rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich laut einer aktuellen Studie  der Pronova BKK ein digitaleres Gesundheitssystem. Doch starre Berufsordnungen und widersprüchliche Gesetzgebung in Deutschland schieben vielen digitalen Versorgungsmöglichkeiten einen Riegel vor. Von der elektronischen Patientenakte über die Online-Sprechstunde bis hin zum Medikamentenversand: Deutschland ist im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn ein Nachzügler.

Ein Blick in die Schweiz genügt, um die vermeintliche „Zukunft“ bereits heute zu begutachten. Telemedizin-Anbieter wie Medgate sind dort schon seit Jahren rund um die Uhr ansprechbar. Der Online-Arzt gehört in der Schweiz bereits zum Alltag und eine digitale Erstberatung sowie die anschließende Kostenübernahme durch eine Krankenkasse sind eine Selbstverständlichkeit. Viele Fälle können so abschließend geklärt werden, ohne dass ein weiterer Arztkontakt nötig ist. Eine willkommene Entlastung für überlastete Arztpraxen, Patienten und das dortige Gesundheitssystem.

Aber nicht nur in der Schweiz, auch in anderen europäischen Ländern wie Norwegen oder Großbritannien ist Digital Health längst ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems. Diese Beispiele machen klar, dass die Potenziale der Digitalisierung auch in Deutschland künftig schneller erkannt und genutzt werden müssen. Sie beeinflussen Wünsche und Gewohnheiten der Menschen in vielen Lebensbereichen und auch das Arzt-Patienten-Verhältnis ist hiervon betroffen. Das Bild der „Halbgötter in Weiß“ und damit verbundene Abhängigkeiten haben ausgedient, und Patienten fordern zu Recht medizinische Beratung und Behandlung, die sie als mündig und unabhängig wertschätzt.

„Manage your own health” ist der Leitsatz einer neuen Patienten-Generation. Sie sucht ärztlichen Rat und Behandlung ortsunabhängig, mobil und ohne lange Wartezeiten. Diskrete und individuelle Betreuung mit anschließender Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes und bequemer Lieferung. Das sind nur einige der Patientenwünsche, auf die Online-Arztpraxen wie DrEd und weitere bereits in vielen europäischen Ländern eingehen – auch im stark reglementierten deutschen Markt.

Der Ärzteservice über das Internet ist natürlich kein Ersatz für den Hausarzt vor Ort, er kann allerdings eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein. Zum Beispiel für die Versorgung chronisch Kranker, die medikamentös bereits gut eingestellt sind. Oder für Patienten, die bestimmte Medikamente regelmäßig einnehmen, wie etwa Frauen, die mit der Pille verhüten. Diese Patienten profitieren von medizinischer Versorgung über digitale Kanäle, ebenso wie Menschen in unterversorgten Regionen.

So funktioniert eine Onlineberatung und -behandlung am Beispiel der Online-Arztpraxis DrEd: Der Patient füllt online einen Anamnesebogen aus. Der behandelnde Arzt entscheidet anhand der Informationen, welche Art der Behandlung für den Patienten in Frage kommt und ob eine weitere Konsultation nötig ist. Nicht aus der Ferne behandelbare Patienten werden zu einem Arzt vor Ort verwiesen. So entfallen beim Routinebesuch zur Ausstellung eines Folgerezepts oder bei der Diagnose einer aus der Ferne behandelbaren Indikation Anfahrtswege und Wartezeiten. Auch vor einer Fernreise können die notwendigen Vorkehrungen, wie etwa eine Malaria-Propyhlaxe, sichergestellt werden – kurzfristig und ohne Termin.

Mit dem E-Health-Gesetz wurden erste konkrete telemedizinische Leistungen in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Für eine volle Entfaltung des Potentials muss es jedoch weitere telemedizinische Angebote im Vergütungskatalog geben, welche Interessen von Patienten und Ärzten noch stärker zusammenbringen, beispielsweise das elektronische Rezept für eine schnelle und sichere Austauschmöglichkeit der Verordnungsdaten. Fernbehandlung und Fernverschreibung sollten als digitaler Dienst im Sinne der Patientenversorgung regelbasiert gefördert werden. Auch der Datenschutz bei Gesundheitsdaten darf dabei nicht aus dem Blick geraten – der Patient benötigt die Datenhoheit. Hierfür braucht es aber transparente, verbindliche und im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehende Regelungen.

All das trägt letztlich dazu bei, dass Angebote für die sich wandelnden Bedürfnisse der Patienten entstehen und die Versorgung durch sinnvolle und innovative digitale Dienste ergänzt wird. Pilotprojekte für mehr Telemedizin, wie aktuell in Baden-Württemberg, sind ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Sonst droht Deutschland als Telemedizinstandort abgehängt zu werden.

Quelle: DrEd